Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
Mofa 25 km/h ( Mofa- Prüfbescheinigung)
Mindestalter 15 Jahre
Theoretische Ausbidung: 6 mal 90 Min. Grundstoff
Praktische Ausbildung : 1 mal 90 Min. Mofafahrstunde
Prüfung: nur theoretische Prüfung vorgeschrieben
Klasse AM: Zwei und dreirädrige Kleinkrafträder bis Max. 50 ccm und 45 km/h. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max. 50 ccm und 45 km/h.
- Mindestalter 16 Jahre
- Vorbesitz einer Klasse: nein
- Einschluss von Klassen: nein
- Theoretische Ausbildung: 12 mal 90 Min. Grundstoff und bei Vorbesitz einer anderen Klasse außer Mofa, 6 mal 90 Min. Grundstoff sowie 2 mal 90 Min. Zusatzunterricht für Zweirad.
- Praktische Ausbildung: du benötigst nur Übugsstunden, keine Sonderfahrten
- Prüfung: Theorie und Praxisprüfung vorgeschrieben
Klasse A1: Leichtkrafträder; bis 125 ccm, Max. 11 kW Nennleistung; max. 0,1 kW/kg Leistungbezogenes Leergewicht.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz: nein
- Einschluß einer Klasse: AM
- Theoretische Ausbildung: Theoretische Ausbildung: 12 mal 90 Min. Grundstoff und bei Vorbesitz
einer anderen Klasse außer Mofa, 6 mal 90 Min. Grundstoff sowie 4 mal 90 Min. Zusatzunterricht für Zweirad.
- Praktische Ausbildung 12 Sonderstd. Vorgeschrieben davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten
- Prüfung: Theoretische und Praktische Prüfung vorgeschrieben
Klasse A2: Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 35 kW (48 PS) und einem Leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,2 kW/kg.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorbesitz einer Klasse: nein
- Einschluß von Klassen: AM und A1
- Theoretische Ausbildung: 12 mal 90 Min. Grundstoff und bei Vorbesitz einer anderen Klasse außer
Mofa, 6 mal 90 Min. Grundstoff sowie 4 mal 90 Min. Zusatzunterricht für Zweirad
- Praktische Ausbildung 12 Sonderstd. Vorgeschrieben davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten
- Prüfung: Theoretische und Praktische Prüfung vorgeschrieben, Jedoch wenn Vorbesitz von Klasse A1 2 Jahre oder länger ist, dann ist nur eine Praktische Prüfung vorgeschrieben.
Klasse A: Krafträder über 50 ccm und 45 km/h. Ohne Leistungsbeschränkung.
Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren jedoch wenn Vorbesitz von Klasse A2 länger als 2 Jahre, Aufstiegsprüfung Klasse A.
- Einschluß: A2, A1, AM
- Theoretische Ausbildung: 12 mal 90 Min. Grundstoff und bei Vorbesitz einer anderen Klasse außer
Mofa, 6 mal 90 Min. Grundstoff sowie 4 mal 90 Min. Zusatzunterricht für Zweirad
- Praktische Ausbildung 12 Sonderstd. Vorgeschrieben davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten
- Prüfung: Theoretische und Praktische Prüfung vorgeschrieben, Jedoch wenn Vorbesitz von Klasse A2 2
Jahre oder länger ist, dann ist nur eine Praktische Prüfung vorgeschrieben.
Klasse B: Kraftfahrzeuge bis max. 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5t nicht
überschreitet.
- Mindestalter: 17 Jahre bei BF 17 bzw. 18 Jahre,
- Vorbesitz: nein
- Einschluß von Klassen: AM und L
- Theoretische Ausbildung: 12 mal 90 Min. Grundstoff und bei Vorbesitz einer anderen Klasse außer
Mofa, 6 mal 90 Min. Grundstoff sowie 2 mal 90 Min. Klassenspazifischer Unterricht B/BE.
- Praktische Ausbildung 12 Sonderstd. Vorgeschrieben davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten
- Theoretische und Praktische Prüfung vorgeschrieben
B96: Bei Anhänger über 750 kg darf die zul. Gesamtmasse des Zuges 4250 kg nicht überschreiten.
- Mindestalter 17 bei BF 17 bzw. 18 Jahre
- Vorbesitz: B muss vorhanden sein
- Einschluß von Klassen: keine
- Theoretische Schulung: 2,5 Std.
- Praktische Ausbildung: 3,5 Std.
- Prüfung: ist keine erforderlich.
Klasse BE: Alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht bis zu 3,5 t.
- Mindestalter: 17 bei BF 17 bzw. 18 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B muss vorhanden sein
- Theoretische Ausbildung: nicht mehr, denn den hast du mit dem Zusatzunterricht Klassenbezogen B/BE bereits gemacht
- Praktische Ausbildung: 5 Sonderstd. Vorgeschrieben davon 3 Überland, 1 Autobahn und 1 Nachtfahrt
- Prüfung: nur Praktische Prüfung vorgeschrieben
Klasse L: Land oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur zu diesem Zweck eingesetzt werden), außerdem Stapler
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 25 km/h.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Vorbesitz: nein
- Einschluß von Klassen: keine
- Theoretische Ausbildung: 12 mal 90 Min. Grundstoff und bei Vorbesitz einer anderen Klasse außer Mofa,
6 mal 90 Min. Grundstoff sowie 2 mal 90 Min. Klassenspazifischer Unterricht.
- Praktische Ausbildung: entfällt
- Prüfung nur theoretische Prüfung erforderlich