Führerscheinklassen

Wir bilden aus ​in den folgenden Klassen:

 

Mofa 25 km/h ( Mofa- Prüfbescheinigung) 

     Mindestalter 15 Jahre 

     Theoretische Ausbidung: 6 mal 90 Min. Grundstoff 

     Praktische Ausbildung : 1 mal 90 Min. Mofafahrstunde 

     Prüfung: nur theoretische Prüfung vorgeschrieben 

 

 

Klasse AM:  Zwei und dreirädrige Kleinkrafträder bis Max. 50 ccm und 45 km/h. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max. 50 ccm und 45 km/h. 

  • Mindestalter 16 Jahre 
  • Vorbesitz einer Klasse: nein 
  • Einschluss von Klassen: nein 
  • Theoretische Ausbildung: 12 mal 90 Min. Grundstoff und bei Vorbesitz einer anderen Klasse außer Mofa, 6 mal 90 Min. Grundstoff sowie 2 mal 90 Min. Zusatzunterricht für Zweirad. 
  • Praktische Ausbildung: du benötigst nur Übugsstunden, keine Sonderfahrten 
  • Prüfung: Theorie und Praxisprüfung vorgeschrieben 

 

Klasse A1: Leichtkrafträder; bis 125 ccm, Max. 11 kW Nennleistung; max. 0,1 kW/kg Leistungbezogenes Leergewicht.      

  • Mindestalter: 16 Jahre 
  • Vorbesitz: nein 
  • Einschluß einer Klasse: AM
  • Theoretische Ausbildung: Theoretische Ausbildung: 12 mal 90 Min. Grundstoff und bei Vorbesitz einer anderen Klasse außer Mofa, 6 mal 90 Min. Grundstoff sowie 4 mal 90 Min. Zusatzunterricht für Zweirad.
  • Praktische Ausbildung 12 Sonderstd. Vorgeschrieben davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten
  • Prüfung: Theoretische und Praktische Prüfung vorgeschrieben 

 

Klasse A2: Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 35 kW (48 PS) und einem Leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,2 kW/kg. 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz einer Klasse: nein 
  • Einschluß von Klassen: AM und A1
  • Theoretische Ausbildung: 12 mal 90 Min. Grundstoff und bei Vorbesitz einer anderen Klasse außer Mofa, 6 mal 90 Min. Grundstoff sowie 4 mal 90 Min. Zusatzunterricht für Zweirad
  • Praktische Ausbildung 12 Sonderstd. Vorgeschrieben davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten
  • Prüfung: Theoretische und Praktische Prüfung vorgeschrieben, Jedoch wenn Vorbesitz von Klasse A1 2 Jahre oder länger ist, dann ist nur eine Praktische Prüfung vorgeschrieben. 

 

Klasse A: Krafträder über 50 ccm und 45 km/h. Ohne Leistungsbeschränkung. 

Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24  Jahren jedoch wenn Vorbesitz von Klasse A2 länger als 2 Jahre, Aufstiegsprüfung Klasse A. 

  • Einschluß: A2, A1, AM 
  • Theoretische Ausbildung: 12 mal 90 Min. Grundstoff und bei Vorbesitz einer anderen Klasse außer Mofa, 6 mal 90 Min. Grundstoff sowie 4 mal 90 Min. Zusatzunterricht für Zweirad
  • Praktische Ausbildung 12 Sonderstd. Vorgeschrieben davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten
  • Prüfung: Theoretische und Praktische Prüfung vorgeschrieben, Jedoch wenn Vorbesitz von Klasse A2 2 Jahre oder länger ist, dann ist nur eine Praktische Prüfung vorgeschrieben. 

 

Klasse B: Kraftfahrzeuge bis max. 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz). Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5t nicht überschreitet. 

  • Mindestalter: 17 Jahre bei BF 17 bzw. 18 Jahre, 
  • Vorbesitz: nein 
  • Einschluß von Klassen: AM und L
  • Theoretische Ausbildung: 12 mal 90 Min. Grundstoff und bei Vorbesitz einer anderen Klasse außer Mofa, 6 mal 90 Min. Grundstoff sowie 2 mal 90 Min. Klassenspazifischer Unterricht B/BE. 
  • Praktische Ausbildung 12 Sonderstd. Vorgeschrieben davon 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten
  • Theoretische und Praktische Prüfung vorgeschrieben

 

B96: Bei Anhänger über 750 kg darf die zul. Gesamtmasse des Zuges 4250 kg nicht überschreiten. 

  • Mindestalter 17 bei BF 17 bzw. 18 Jahre 
  • Vorbesitz: B muss vorhanden sein 
  • Einschluß von Klassen: keine 
  • Theoretische Schulung: 2,5 Std.
  • Praktische Ausbildung: 3,5 Std. 
  • Prüfung: ist keine erforderlich.

 

Klasse BE: Alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einem zul. Gesamtgewicht bis zu 3,5 t. 

  • Mindestalter: 17 bei BF 17 bzw. 18 Jahre 
  • Vorbesitz: Klasse B muss vorhanden sein 
  • Theoretische Ausbildung: nicht mehr, denn den hast du mit dem Zusatzunterricht Klassenbezogen B/BE bereits gemacht 
  • Praktische Ausbildung: 5 Sonderstd. Vorgeschrieben davon 3 Überland, 1 Autobahn und 1 Nachtfahrt 
  • Prüfung: nur Praktische Prüfung vorgeschrieben 

 

Klasse L: Land oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur zu diesem Zweck eingesetzt werden), außerdem Stapler selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 25 km/h. 

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Vorbesitz: nein 
  • Einschluß von Klassen: keine
  • Theoretische Ausbildung: 12 mal 90 Min. Grundstoff und bei Vorbesitz einer anderen Klasse außer Mofa, 6 mal 90 Min. Grundstoff sowie 2 mal 90 Min. Klassenspazifischer Unterricht. 
  • Praktische Ausbildung: entfällt
  • Prüfung nur theoretische Prüfung erforderlich 

Kontakt

Rufen Sie einfach an 

+49 171/7874975 , schreiben Sie uns eine Email an

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oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Eibacher Hauptstr. 98

90451 Nürnberg 1.OG 

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0170/5641800  Anmeldung und Info 

www.dein-schein.de

Info@dein-schein.de

 

Anmeldung: 

Dienstag und Donnerstag

17.30 -19.00 Uhr

oder zu anderen Zeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich 

 

Unterricht:

Dienstag  

19.00 -20.30 Uhr

Dienstag

21.00 -22.30 Uhr  (Zweirad)

Donnerstag  

19.00 -20.30 Uhr

 

Keine Zeit? Wir können mit Ihnen auch einen individuellen Termin vereinbaren!

 

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